Vieles hat sich bei den Regelungen für sogenannte Listenhunde nicht verändert im Vergleich zum Vorjahr. Die Listen sind immer noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dabei gehen einige Bundesländer wesentlich toleranter mit der Haltung dieser Vierbeiner um als andere. Erfahre hier, welche Hunderassen aktuell auf den Listen stehen und welche Vorschriften für uns Zweibeiner damit in Verbindung stehen. 

Weiterhin entscheidet jedes Bundesland für sich, welche Rassen als gefährlich definiert sind und als gefährlich vermutet werden.

In Baden-Württemberg gilt zum Beispiel noch, dass kein Hund prinzipiell „verboten“ ist – auch nicht Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier. Meist können die Besitzer mit ihren Hunden die Möglichkeit nutzen, durch eine Prüfung oder einen Wesenstest das Gefahrenpotenzial widerlegen. Die Halter müssen für eine Erlaubnis aber bestimmte Anforderungen erfüllen. Baden-Württemberg ist eines von zwei Bundesländern, die noch das Wort „Kampfhund“ benutzen.

Bayern ist das zweite Bundesland, das in seinem Hundegesetz das Wort „Kampfhund“ nutzt. Bayern unterstellt fünf Hunderassen Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar . Für sie besteht ein Zuchtverbot und für ihre Haltung eine Erlaubnispflicht. Ein Nachweis für ein berechtigtes Interesse der Haltung ist notwendig. Diese genehmigen die Behörden allerdings nur selten, wie z.B. bei Rettungshunden oder beim konkreten Nutzen im öffentlichen Dienst.

Bundesweit gültiges Gesetz

Bundesweit sind nur der Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier und der Bullterrier gelistet. Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verbietet, dass man diese Rassen nach Deutschland einführt. Das gilt auch für Welpen. Eine Übersicht der Regelungen pro Bundesland kann dir bei Interesse helfen, das für deinen jeweiligen Standort genauer zu betrachten.

Hundehaftpflicht für Listenhunde

Eine Hundehaftpflicht ist – mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern – deutschlandweit für die in den Hundeverordnungen genannten Hunde gesetzlich vorgeschrieben. In Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen ist sie sogar allgemein für jeden Hund Pflicht.

In den Hundeverordnungen aufgezählte Hunderassen sind bei der dementsprechenden Hundehaftpflicht meist etwas teurer, da ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bestünde. Das ist statistisch belegbar, aber auch, weil die Gefahr der Listenhunde zum Teil in altmodischen Versicherungsstrukturen verankert ist. Einige Bundesländern schreiben auch Mindest-Versicherungssummen vor. Anbieter wie z.B. die Hundehaftpflicht von Coya schließen keine Hunderasse aus. Sie sind prinzipiell dagegen, gewisse Hunderassen auszuschließen.

Nebst der Versicherung gelten in den Bundesländern auch andere Auflagen, die Besitz eines Listenhundes zubeachten müssen, wie z.B. eine Kastrationspflicht und ein Wesenstest zur Widerlegung des Gefahrenpotenzials.

Kriterien für die Haltung

Auch hier gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Was genau für die Haltung der Listenhunde erfüllt werden muss, schwankt genauso föderal, aber grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Besitzer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Ein (polizeilich) bestätigtes Führungszeugnis, um die Zuverlässigkeit des Zweibeiners zu dokumentieren.
  • Der Halter muss eine Sachkundeprüfung absolvieren, also eine theoretische und praktische Prüfung.
  • Wesenstests gibt es in jedem Bundesland. Wann sie zu absolvieren sind und was sie bringen, ist aber unterschiedlich. Ein bestandener Wesenstest kann zum Beispiel eine Bedingung dafür sein, dass der Hund überhaupt gehalten werden darf. Andernorts kann er nötig sein, um den Hund von der Leinen- und Maulkorbpflicht zu befreien.

Gut zu wissen

  • Listenhunde haben in der Öffentlichkeit einen Maulkorb zu tragen und müssen an der Leine sein.
  • Ab der industriellen Revolution im nördlichen England züchtete man Hunde darauf, in sogenannten „Pit Fights“ gegeneinander anzutreten. Durch die Wetteinnahmen konnten sich die Menschen nebst dem Hungerlohn unter Tage noch etwas dazuverdienen– sofern der eigene Hund der stärkere war.
  • In Deutschland schwankt die Gesetzeslage bereits stark. Bei Reisen ins Ausland ist eine genaue Erkundung umso wichtiger, damit die Reise für den Hund nicht am Zoll endet.