Das Gesetz in Bayern

Ebenso wie in Baden-Württemberg bezeichnet das Gesetz in Bayern manche Hunde als „Kampfhunde“. Diesen wird generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Die relevante Verordnung heißt „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit." Sie existiert seit Juli 1992 und wurde im September 2002 geändert.

Um einen Hund zu halten, der unter die Verordnung fällt, brauchst du eine Erlaubnis deiner Wohnsitzgemeinde. Diese wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Die Zucht mit den „Kampfhunden“ ist verboten. Sie dürfen auch nicht nach Bayern eingeführt werden.

Hunde der Kategorien 1

Die Bayerische Kampfhundeverordnung unterscheidet Kategorie 1 und Kategorie 2. In die erste Kategorie fallen Rassen, denen Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden.

Hunde der Kategorie 1 sind:

  • Pit Bull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu.

Hunde der Kategorie 2

Den Kategorie-2-Hunden wird gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit widerlegbar unterstellt. Das heißt, dass mithilfe eines Sachverständigen-Gutachtens gezeigt werden kann, dass ein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht an den Tag legt. Der Hund bekommt dann ein „Negativzeugnis“. Dieses befreit ihn von der Haltungs-Erlaubnispflicht und vom Zuchtverbot.

  • Alano Español
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

In Brandenburg sieht diese Liste fast gleich aus. Sie enthält dort allerdings nicht den American Bulldog und Bullterrier, dafür aber den Dobermann.

Auch Hunde, die nicht in den Kategorien aufgeführt sind, können je nach Einzelfall in Bayern als „Kampfhund“ kategorisiert werden.

Informationen der Polizei Bayern zur Haltung „gefährlicher Hunde“ [/vc_column_text]