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„Gefährliche Hunde“, „Kampfhunde“, „Listenhunde“

Eine Hundeverordnung oder ein Hundegesetz regelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Wie diese Hundeverordnung aussieht, unterscheidet sich je nach Bundesland. Doch die Haltung als gefährlich eingestufter/geltender Rassen ist überall mit bestimmten Auflagen verknüpft. Was in den einzelnen Bundesländern gilt, findest du hier heraus. Zudem findest du Links zu jeder einzelnen Hundeverordnung in Deutschland.

Mehrere Bundesländer haben eine Hundeverordnung oder ein Hundegesetz, das bestimmte Rassen auflistet, denen generell gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit unterstellt wird. Andere Bundesländer haben hingegen solche Rasselisten abgeschafft und entscheiden auf Einzelfallbasis. Das Wort „Kampfhund“ taucht nur noch in den Gesetzestexten Baden-Württembergs und Bayerns auf.

Ein bestimmtes Hundegesetz gilt deutschlandweit

Seit 2001 gilt das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Darin ist bundesrechtlich zum Beispiel festgelegt, dass einige als gefährlich eingestufte Hunde nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Betroffen davon sind Hunde (auch Welpen) der Rassen:

Wie auf der Internetseite des Zolls zu lesen ist, dürfen Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt oder verbracht werden, „sofern nach den Vorschriften des Bundeslands, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird.“

Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Touristen, die einen der betroffenen Hunde mitführen, sich aber nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten. Ausgenommen sind zudem Diensthunde, Behindertenbegleithunde, Blindenhunde und auch Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes.

Allerdings muss der Hundehalter alle nötigen Dokumente und Nachweise im Original vorweisen können. Dazu gehören beispielsweise eine Wesenstestbescheinigung ebenso wie ein Abstammungsnachweis. Wenn die Originale nicht auf Deutsch sind, ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung nötig.