Wer seit dem 14. Februar 2020 den Tierarztnotdienst in Anspruch nehmen muss, muss tiefer in die Tasche greifen. Die neue Gebührenordnung ist in Kraft getreten und bringt neben einer Grundgebühr für den Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsatz auch eine Erhöhung der Behandlungskosten mit sich.

Der Valentinstag 2020 wird nicht allen als ein schöner Tag in Erinnerung bleiben: Für Tierhalter jedenfalls hat er einen unangenehmen Beigeschmack.  Wer seither mit seinem tierischen Liebling außerhalb der regulären Sprechstunden mit einem Notfall den Tierarzt aufsucht, muss sich auf deutlich höhere Kosten einstellen. Die aktualisierte Gebührenordnung für Tierärzte trat nämlich in Kraft und zählt eine Reihe von Neuerungen und Veränderungen bei der Abrechnung von Tierarztnotdiensten mit sich.

Zunächst einmal gibt es in der neuen Gebührenverordnung eine genaue Definition von Notdienstzeiten.  Alle Zeiträume täglich von 18 Uhr über Nacht bis 8 Uhr des Folgetages, freitags ab 18 Uhr über das Wochenende bis Montag 8 Uhr und die 24 Stunden jedes Kalenderfeiertages im jeweiligen Bundesland sind laut Gebührenordnung nun solche Zeiten.

Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass  alle Leistungen, die im tierärztlichen Notdienst erbracht werden, jetzt mindestens mit dem doppelten Gebührensatz der regulären Behandlung abzurechnen sind. Das kann auch  bis zum Vierfachen gehen, wenn die Behandlung komplizierter oder sogar eine OP nötig ist.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Immer dann, wenn die regulären Sprechzeiten der Tierarztpraxen oder Ambulanzen sowieso in diesem Zeitraum liegen, muss natürlich nicht mehr berechnet oder bezahlt werden. Das heißt: Hat dein Tierarzt immer freitags bis 19 Uhr und vielleicht sogar samstags vormittags Sprechstunde, so fallen in diesen Zeiten keine erhöhten Gebühren aufgrund der Notdienstverordnung an.

Was allerdings hinzukommt, ist eine Tierarztnotdienst-Grundgebühr:   50,- € pro Behandlungsfall  müssen erhoben werden – wobei auch schon das Gespräch dazu gezählt wird. Wer also den Tierarzt anruft, kann eigentlich auch schon zur Kasse gebeten werden. Außer, das Entfallen dieser Grundgebühr wird vor dem Gespräch oder einer Behandlung vereinbart und schriftlich festgehalten. Immerhin fällt diese Gebühr für jeden Halter nur einfach an, auch wenn er mehrere Tiere zu diesem Termin mitbringt und diese behandelt werden müssen, wie die Tierärztekammer Niedersachsen zusammenfasst.