Ein Gericht in Oslo hat die Zucht von Englischen Bulldoggen und Cavalier King Charles Spaniels verboten. Es kam einstimmig zu dem Schluss, dass es aufgrund der massiven Gesundheitsprobleme beider Hunderassen gegen § 25 des norwegischen Tierschutzgesetzes verstößt, sie zu züchten.

Der Fall wurde vor dem Bezirksgericht in der Hauptstadt Oslo behandelt. Die norwegische Tierschutzorganisation Dyrebeskyttelse Norge hatte geklagt, weil die Zucht der beiden Rassen Tiere mit massiven Gesundheitsprobleme hervorbringt. Bekannt ist dazu der Begriff „Qualzucht“. Die Zuständigen am Gericht kamen nun einstimmig zu dem Schluss, dass es die Zucht der beiden Hunderassen tatsächlich gegen § 25 des norwegischen Tierschutzgesetzes verstößt.

Das norwegische Tierschutzgesetz

Zur Zucht von Tieren steht in Paragraph 25 des Tierschutzgesetzes Norwegens zum einen, dass die Zucht Eigenschaften fördern sollte, die robusten Tieren eine gute Funktion und Gesundheit verleihen. Zum anderen dürfe nicht gezüchtet werden, wenn dies Erbanlagen so verändert, dass die körperlichen oder geistigen Funktionen beeinträchtigt oder solche Erbanlagen fortgeführt werden.

Darüber hinaus dürfe die Zucht nicht die Fähigkeit der Tiere einschränken, sich an natürlichen Verhaltensweisen zu beteiligen. Darunter fallen Hunderassen, bei denen ein starker Fokus auf äußerlichen Merkmalen liegt, die mit Gesundheitsproblemen einhergehen.

Merkmale von Qualzuchten

Dazu zählen eben die Englische Bulldogge und Cavalier King Charles. Neben anderen Problemen sind beide zum Beispiel brachyzephale Rassen. Ihre kurze, runde Kopf- und Nasenform – Effekte selektiver Zucht, also menschengemacht – führt zu einer ganzen Menge anatomischer und physiologischer Störungen, manche davon direkt sichtbar, andere nicht.

Oft kämpfen die Hunde mehr oder weniger schon ab der Geburt mit den Einschränkungen. Bei der Bulldogge etwa muss sogar eine Mehrheit der Welpen per Kaiserschnitt auf die Welt kommen, um überhaupt zu überleben.

Die Hunde haben Atemprobleme, Hautfalten mit dermatologische Beschwerden, hervorquellende Augäpfel aufgrund zu flacher Augenhöhlen, Fehlbildungen des Gebisses und weitere ernste Probleme, die ein unbeschwertes Leben unmöglich machen.

Kreuzzüchtungen möglich

Wie die norwegische Tierschutzorganisation schreibt, verbietet das Urteil die beiden Hunderassen zwar die selektive Zucht, bei der Hunde verpaart werden, die beide die problematischen Merkmale und Beschwerden an ihre Nachkommen weitergeben, aber:

„Ein gefälltes Urteil beinhaltet kein Verbot der seriösen Zucht von Bulldogge oder Cavalier, da seriöse und wissenschaftlich fundierte Kreuzungen eine gute Alternative darstellen könnten.“

Die norwegischen Tierschützer hoffen, dass das Urteil auch über die Landesgrenzen hinweg dazu beitragen wird, die Gesundheit der Hunde zu verbessern.

Mehr Infos zu Qualzuchten gibt es z. B. hier:

bei QUEN, dem Qualzucht-Evidenz Netzwerk
der Bundestierärztekammer 
der Tierärztekammer Berlin