20.4.21: Finanzielle Mittel sind für Tierschützer in der Pandemie knapper als je zuvor. Jetzt soll Geld vom Staat fließen. Der Antrag für die Corona-Hilfe muss aber innerhalb eines kurzen Zeitraums gestellt werden.

Corona-Hilfe: 7.500 € Betriebskostenzuschuss

Aufgrund der Pandemie bewältigen Tierschützer genauso viel oder sogar mehr Arbeit, aber Events und Aktionen, die Spenden bringen, können nicht stattfinden. Corona-bedingte Mindereinnahmen oder Mehrausgaben abfedern soll ein einmaliger Betriebskostenzuschuss in Höhe von 7.500 Euro. Alle Tierschutzvereine, die Träger von Tierheimen sind, können den Antrag für die Unterstützung stellen. Ab Ende April, so steht es in der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums (BMU), sei das möglich. Die Freischaltung der zuständigen Website erfolgt am 23. April 2021.

Die Fördermaßnahme hat der Bundestag bereits im Dezember 2020 beschlossen. Veranschlagt wurden dafür Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro im Haushalt des BMU für 2021. Offiziell trägt das Ganze übrigens die gar nicht sperrige Beschreibung „Richtlinie über die einmalige Gewährung eines Zuschusses zum Ausgleich von Mindereinnahmen und Mehrausgaben von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Richtlinie Ausgleich Mindereinnahmen und Mehrausgaben Tierheime und ähnliche Einrichtungen“)“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einmalig 7.500 Euro Betriebskostenzuschuss vom Bund
  • Für in Deutschland tätige privatrechtlich organisierte Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen
  • Antragssteller müssen gemeinnützig tätig sein und Freistellungsbescheid des Finanzamts haben
  • Bei Antragsstellung müssen Finanzierungsdefizite (mind. 7.500 Euro) zwischen 1. April 2020 und 31. März 2021 dargelegt werden.
  • Anträge mit Anlagen können werden elektronisch beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht.
  • Website ist ab dem 23. April 2021 vier Wochen lang freigeschaltet.