Ein Jäger, der 2018 zwei Hündinnen erschoss, ist Anfang Oktober 2019 vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden. Jäger dürfen nur unter ganz bestimmten Bedingungen Hunde erschießen.

Die Hündinnen Leni und Maja lebten mit ihrer Halterin auf einem Bauernhof in der Nähe von Augsburg, liefen aber immer wieder alleine in der Nähe des Hofes herum. Sie sollen mehrfach Rehe und Hasen gerissen haben. Der Jäger sagte vor Gericht aus, dass er die Halterin mehrfach gebeten habe, besser auf die Hunde aufzupassen. Im Jahr 2018 erschoss er die Tiere, nachdem sie wohl einen Hasen gewildert hatten.

Wann dürfen Jäger auf Hunde schießen?

Gegen den Jäger wurde zunächst ein Strafbefehl über 55 Tagessätze erlassen. Dagegen legte er aber Einspruch ein. Deshalb kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht.

Der Richter stellte klar, dass Jäger Hunde nicht erschießen dürfen, nachdem diese gewildert haben oder möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt wieder wildern könnten. Vielmehr müssten die Hunde nach dem Jagdrecht im Moment des Schusses erkennbar Tieren nachstellen. Das war nach Auffassung des Gerichts im Fall von Leni und Maja nicht der Fall. Denn als die Schüsse fielen, waren die Hündinnen auf dem Heimweg.

Eine Hündin starb, die andere war angeschossen. Der Jäger tötete sie mit einem Kopfschuss vor den Augen der Halterin, die sich vor Entsetzen übergab. Aus diesem Grund verurteilte ihn das Gericht nicht nur wegen Sachbeschädigung und strafbarer Tiertötung, sondern auch wegen fahrlässiger Körperverletzung der Halterin.

So hätte der Jäger reagieren sollen

Nach seiner Aussage hat der Jäger mehrfach mit der Halterin gesprochen und sie gewarnt. Das Gericht kritisierte zwar deren Verhalten, allerdings hätte der Jäger die Polizei und das Ordnungsamt über die freilaufenden und wildernden Hündinnen informieren müssen.

Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Jäger seinen Jagdschein abgeben. Üblicherweise sind Jäger diesen los, wenn sie eine Strafe über 60 Tagessätze bekommen. Ob sich der Mann gegen das Urteil des Amtsgericht wehren wird, stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest.

Quellen: Augsburger Allgemeine, dpa

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