Das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Die „Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V)“ stammt aus dem Juli 2000. Zuletzt geändert wurde sie im Februar 2017. Diese Hundeverordnung verbietet es, gefährliche Hunde zu halten, zu führen und in der Zucht einzusetzen. Ausnahmen gibt es, wenn eine bestimmte Erlaubnis vorliegt.

Mit Namen gelistete Rassen

Namentlich finden sich folgende Rassen (sowie deren Kreuzungen) in der Verordnung:

  • American Pitbull Terrier,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bull Terrier,
  • Bull Terrier

Bei ihnen wird  vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 handelt. In diesem ist von Hunden die Rede, bei denen aufgrund von „Zucht, Ausbildung oder Abrichten“  von einer „über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft“ auszugehen sei.

Gefährliche Hunde darf man zum Beispiel nicht auf Kinderspielplätze oder Badestellen mitnehmen. Zudem besteht ein Leinenzwang.[/vc_column_text]