Das Amtsgericht Augsburg hat einen Jäger verurteilt, der zwei Hündinnen erschossen hat. Jäger dürfen nur unter bestimmten Bedingungen Hunde erschießen.
Spaziergänger dürfen sich wehren, wenn unangeleinte Hunde auf sie zukommen – und zwar ohne vorherige Verhaltensanalyse. Lest mehr zu diesem Gerichtsurteil.
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Mehr über seine Arbeit und das Tierheim München erzählen wir in diesem Artikel.