Wie gut sich Halterinnen und Halter von Hunden und Katzen aus der EU sowie dem Vereinigten Königreich mit den Gesetzen und Pflichten rund um ihre Tiere auskennen, wollte das Unternehmen Weenect herausfinden. Also hat es fast 5.000 Nutzer seiner GPS-Tracker in 6 Ländern mit einem Quiz getestet.
Mit im Durchschnitt 81,6 Prozent richtigen Antworten haben sich die Teilnehmenden aus Spanien den ersten Platz gesichert. Danach folgten wir in Deutschland mit 80,9 Prozent. Auf dem Bronzeplatz sind die Menschen in Italien gelandet. Es folgen die Tierfreunde aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich; das Schlusslicht bildeten die Teilnehmenden aus den Niederlanden (mit 77,2 Prozent).
Wie das Team hinter dem Quiz berichtet, hat aber eine Mehrheit der befragten Personen in allen Ländern mindestens 13 der 16 Fragen richtig beantwortet – das Wissen scheint also weitgehend ziemlich solide zu sein. Fragen zu GPS-Tracking und Technologien zur Identifikation von Haustieren bereiteten den wenigsten Teilnehmenden Schwierigkeiten. Gefragt wurde z. B., wie die EU GPS-Trackingdaten von Haustieren rechtlich behandelt. „Auch die Abgrenzung zwischen GPS- und Bluetooth-Technologie wurde von der großen Mehrheit richtig erkannt (90,9 % bis 95,9 %)“ ist im Bericht über das Testergebnis zu lesen.
Bei dieser Frage lagen viele daneben
Als weniger einheitlich stellte sich das Wissen zu länderspezifischen Regelungen in der EU heraus – verständlich, gibt es hier doch einige Unterschiede. Am häufigsten daneben lagen die Quiz-Teilnehmenden bei der Frage, in welchen Ländern kein landesweites Verbot von Elektrohalsbändern gilt. Als Antwortmöglichkeiten standen das Vereinigte Königreich, die USA, die Schweiz, Frankreich, Spanien sowie Deutschland zur Auswahl. Wüsstest du es?
Den niedrigsten Wert eines Landes erreichten spannenderweise die Spanier, die sich ja im Gesamtergebnis Platz 1 gesichert haben: Bei der „Wahr-oder-Falsch“-Wahl zu „In Spanien ist es illegal, ein Haustier 24 Stunden unbeaufsichtigt zu lassen“ lagen nur 8,8 Prozent richtig. Laut der im Quiz zugrunde gelegten spanischen Regelung gilt diese 24-Stunden-Frist für Hunde. Andere Haustiere dürfen für bis zu 3 aufeinanderfolgende Tage alleingelassen werden.
Wenn du dein eigenes Wissen prüfen möchtest, kannst du dich online selbst durch das Quiz von Weenect klicken.
Nach der Auswertung der Quiz-Ergebnisse bescheinigt Weenect den europäischen Tierhalterinnen und -haltern ein insgesamt „solides Verständnis für Identifikationstechnologien, Datenschutz im Rahmen der DSGVO und EU-weite Tierschutzregeln“. Teilweise würden aber auch Gesetze missverstanden – nicht nur im Ausland, sondern auch in der eigenen Heimat.
Hundehaltung: Das Recht in Deutschland
Hierzulande gibt es sowohl bundesweit geltende Rechtsvorschriften als auch bundeslandspezifische. Überall in Kraft ist das deutsche Tierschutzgesetz. „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, steht in dessen erstem Abschnitt.
Außerdem ist seit Januar 2022 die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft. In ihr geht es um das Halten und Züchten von Hunden.
Die einzelnen Bundesländer …
… haben eigene Landeshundegesetze bzw. Hundeverordnungen. Die meisten zielen mit den Namen auf die Allgemeinheit der Hunde und Hundehaltenden ab. Eine Minderheit bezieht sich spezifisch auf „gefährliche Hunde“. Dazu zählen Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen.
Mit einem Klick auf die folgenden Links gelangst du direkt zu den Rechtsvorschriften der Bundesländer.
Baden-Württemberg hat z. B. eine sogenannte „Kampfhundeverordnung“ (öffnet sich bei Klick als PDF).
Bayern hat eine „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“.
Berlin nennt seine „Hundegesetzdurchführungsverordnung“ (wenn das kein typisch deutsches Wort ist …) kurz „Hundegesetz“.
Brandenburg hat diese „Hundehalteverordnung“. Der ausführliche Name lautet „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
In Bremen ist am 1. Juli 2026 eine neue Vorschrift in Kraft getreten. Hier kommst du zum aktuellen „Bremischen Gesetz über das Halten von Hunden“ (BremHundeG).
Hamburg hat ein Hundegesetz (Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden, HundeG) und eine Durchführungsverordnung zum Hundegesetz.
In Hessen gilt die HundeVO: Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden.
Mecklenburg-Vorpommern nennt seine „Verordnung über das Führen und Halten von Hunden“ kurz Hundehalterverordnung oder HundehVo M-V.
In Niedersachsen soll das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) „Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein können, so weit wie möglich verhindern“.
Nordrhein-Westfalen hat das „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“, kurz Landeshundegesetz oder LHundG NRW.
Rheinland-Pfalz hat das „Landesgesetz über gefährliche Hunde“ (LHundG).
Im Saarland regelt die „Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland“ (HuV SL) die Haltung bestimmter Hunde.
In Sachsen ist das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“ in Kraft.
Sachsen-Anhalt hat das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“, kurz Hundegesetz oder HundeG LSA.
In Schleswig-Holstein gilt das „Gesetz über das Halten von Hunden“ (HundeG).
Thüringen hat das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG). Es listet unter § 3 Gefährliche Tiere als erstes „Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind“ auf. Dann folgen Hunde, „die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests nach § 9 im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden“.
Welche Regeln für dich gelten, hängt auch von deinem Wohnort ab. Prüfe deshalb immer die aktuelle Regelung deines Bundeslands und deiner Kommune.
